Home » Rechtlicher Status von Jojobet in Deutschland

Rechtlicher Status von Jojobet in Deutschland

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Kreise und Verbindungslinien in einer sachlichen Übersicht von Unternehmen und Internetadressen

Jojobet besitzt keine deutsche Sportwettenlizenz. Die Marke und die Domain jojobet.com stehen nicht in der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

Inhaltsverzeichnis

Jojobet im deutschen Anbieterregister

Jojobet besitzt keine deutsche Sportwettenlizenz. In der offiziellen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erscheinen weder der Name Jojobet noch die Domain jojobet.com als erlaubter Anbieter. Auch die in Verbindung mit der Marke stehenden Namen Ultima Entertainment und Coinbar stehen dort nicht als zugelassene Betreiber des Angebots.

Status für Deutschland
Jojobet ist in der GGL-Whitelist nicht als erlaubter Sportwettenanbieter registriert.
Marke und Domain
Jojobet und jojobet.com fehlen in der Aufstellung erlaubter Anbieter.
Betreiberbezeichnungen
Ultima Entertainment und Coinbar sind in diesem Zusammenhang ebenfalls ohne passenden Eintrag.
Offizielle Kontrolle
Die Whitelist der GGL stellt erlaubte Glücksspielangebote und zugehörige Internetadressen zusammen.

In Deutschland setzt das Angebot von Online-Sportwetten eine entsprechende deutsche Erlaubnis voraus. Die öffentliche Übersicht ordnet zugelassenen Angeboten Betreiber und Internetadressen zu. Die deutsche Zulassung verlangt eine eigene Zuordnung von Betreiber und Internetangebot.

Besonders bedeutsam ist die Domain: Ein Anbieter kann verschiedene Internetadressen für unterschiedliche Geschäftsbereiche oder Länder verwenden. Deshalb zeigt erst der Eintrag der konkreten Adresse, ob das jeweilige Internetangebot von einer deutschen Erlaubnis erfasst wird. Die deutsche Liste ist hierfür die maßgebliche öffentliche Referenz.

Bei Jojobet fällt die Gegenüberstellung eindeutig aus. Das Fehlen des Angebots in der Whitelist bedeutet, dass keine deutsche Zulassung für das Sportwettenangebot bestätigt ist; nach dem geprüften Registerstatus verfügt Jojobet über keine deutsche Erlaubnis.

Unternehmen und ausländische Einträge

Jojobet nennt auf seiner Internetseite Ultima Entertainment Ltd als Betreiber. Das Unternehmen gibt die Registrierungsnummer 0000125 und eine Anschrift auf den Marshallinseln an. Die Tobique Gaming Commission verfügt über einen öffentlichen Registereintrag für Ultima Entertainment Limited. Dieser Eintrag bezieht sich auf das Unternehmen als Lizenzinhaber, enthält jedoch keine Liste zugehöriger Internetdomains.

Schematische Kreise und Linien für Unternehmensbeziehungen und Domains
BezugNameFeststehende Einzelheit
Be­trei­ber­an­ga­beUltima Entertainment LtdRe­gis­trie­rungs­num­mer 0000125 und Ge­schäfts­an­schrift in Majuro
Ausländisches RegisterUltima Entertainment LimitedEintrag bei der Tobique Gaming Commission als B2C-Inhaber
In­ter­ne­t­an­ge­botjojobet.comAuf der Markenseite steht die Be­trei­ber­an­ga­be Ultima Entertainment Ltd.

Die Anschrift des angegebenen Unternehmens lautet Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Islands, Majuro, Marshall Islands, MH96960. Im öffentlichen Tobique-Register ist für Ultima Entertainment Limited ein Gültigkeitsende am 18.12.2026 verzeichnet. Ein eigenständiges Lizenzkennzeichen sowie eine Domainliste sind im vorliegenden Registereintrag nicht enthalten.

Die Schreibweisen „Ltd“ und „Limited“ werden im Zusammenhang mit diesen Angaben verwendet. Eine Registrierung eines Unternehmens und die Zuordnung eines konkreten Internetangebots sind jedoch unterschiedliche Nachweisfragen. Die Tobique-Daten umfassen den Namen des Unternehmens und das Ablaufdatum; eine Domainliste gehört nicht zu diesem Eintrag.

Für die Situation in Deutschland bleibt die nationale Anbieterliste entscheidend. Dort besitzt Jojobet keinen passenden Eintrag. Die Angabe eines ausländischen Lizenzinhabers auf einer Internetseite kann den erforderlichen deutschen Nachweis für ein Online-Sportwettenangebot nicht ersetzen.

Frühere Angaben zu Curaçao

Im Zusammenhang mit Jojobet taucht außerdem der Unternehmensname Coinbar N.V. auf. Ein unabhängiges Glücksspielportal ordnete die Marke früher dieser Gesellschaft zu und verwies dabei auf Curaçao sowie die Kennung OGL/2024/920/0382. Der ursprünglich angegebene Verweis auf das offizielle Zertifikat führt allerdings zu keiner abrufbaren Zertifikatsseite.

  • Der Name Coinbar N.V. gehört zu einer älteren Zuordnung des Angebots und beschreibt nicht den deutschen Erlaubnisstatus.
  • Die Nummer OGL/2024/920/0382 stammt aus der älteren Zuordnung und belegt für sich keinen gegenwärtig aktiven Status.
  • Ein gültiger Zertifikatsnachweis müsste sowohl den zuständigen Lizenzinhaber als auch den tatsächlichen Gültigkeitsstatus erkennen lassen.
  • Für eine Aussage zur Reichweite einer Genehmigung ist außerdem entscheidend, welche Internetdomains ein offizieller Zertifikatseintrag tatsächlich umfasst.

Die Prüfung einer ausländischen Lizenz erfolgt über den zuständigen öffentlichen Registerdienst und die dort gezeigten Stammdaten. Ein Logo oder Lizenzhinweis am unteren Rand einer Website ersetzt einen solchen Abgleich nicht. Ein früher verwendeter Unternehmensname kann sich zudem von dem aktuell in der Betreiberangabe verwendeten Namen unterscheiden.

Da das zugehörige Curaçao-Zertifikat nicht abrufbar ist, lässt sich dessen aktuelle Gültigkeit und Domainabdeckung nicht feststellen. Für Jojobet wird daraus keine aktive Curaçao-Lizenz abgeleitet. Der deutsche Status bleibt unabhängig von dieser historischen Zuordnung eindeutig.

Deutsche Regeln für Sportwetten

In Deutschland beaufsichtigt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder den bundesweit erlaubnispflichtigen Markt für Online-Sportwetten. Anbieter benötigen eine deutsche Erlaubnis, um solche Angebote im dafür vorgesehenen Markt bereitzustellen. Die rechtlichen Anforderungen erfassen unter anderem den Spielerschutz, die Identifizierung von Nutzern und den Umgang mit Spielersperren.

  • Eine Erlaubnis bezieht sich auf einen identifizierbaren Anbieter und sein zugelassenes Internetangebot.
  • Auf der Whitelist stehen die genehmigten Angebote in einer für Verbraucher zugänglichen Übersicht.
  • Schutzvorgaben betreffen unter anderem die Teilnahme Erwachsener und die Kontrolle finanzieller Belastungen.
  • Für Angebote in Deutschland ist die deutsche Erlaubnis des zuständigen Betreibers erforderlich.

Auch die Ausgestaltung des Angebots ist relevant. Bei Sportwetten können einzelne Marktarten, Abläufe und Schutzmechanismen an besondere nationale Vorgaben gebunden sein. Eine ausländische Erlaubnis erklärt deshalb noch nicht, welche Produkte oder Funktionen innerhalb Deutschlands zugelassen sind. Die tatsächliche Freigabe ergibt sich aus dem jeweiligen nationalen Erlaubnisrahmen.

Bei Jojobet gibt es keinen entsprechenden Eintrag in der deutschen Whitelist. Deshalb ist der Anbieter im deutschen Markt für erlaubte Online-Sportwetten nicht als zugelassener Betreiber verzeichnet.

Für Verbraucher hat die Unterscheidung konkrete Bedeutung: Bei einem zugelassenen Angebot lassen sich Betreiberzuordnung und offizielle Aufsicht anhand eines behördlichen Eintrags nachvollziehen. Für Streitigkeiten und Schutzfragen können damit national festgelegte Zuständigkeiten gelten. Bei einem Angebot ohne deutsche Erlaubnis besteht diese Zuordnung nicht in derselben Form.

Anbieter und Domains prüfen

Die offizielle deutsche Whitelist erlaubt die Zuordnung von Sportwettenangeboten zu benannten Unternehmen und Internetadressen. Eine sorgfältige Abfrage berücksichtigt nicht nur die sichtbare Marke, sondern auch die Domain und den verantwortlichen Betreiber. Bei Jojobet sind hierfür der Markenname Jojobet, jojobet.com und die Betreiberangabe Ultima Entertainment Ltd relevant.

  1. Die aktuelle Übersicht erlaubter Anbieter der GGL dient als Ausgangspunkt für den Abgleich.
  2. Der tatsächliche Betreibername lässt sich mit den auf der Seite eines Anbieters geführten Unternehmensdaten vergleichen.
  3. Die genaue Internetadresse wird einschließlich der Domainendung geprüft, da ähnliche Markennamen verschiedene Angebote bezeichnen können.
  4. Zu einem passenden Eintrag gehören die für das konkrete Angebot maßgeblichen Namen und Adressen.
  5. Ein Hinweis auf eine ausländische Erlaubnis wird gesondert betrachtet und nicht als deutscher Whitelist-Eintrag behandelt.

Der Abgleich umfasst die ausgeschriebene Internetadresse mit ihrer Domainendung. Zusätzliche Wörter, andere Domainendungen oder ein abweichender Unternehmensname können auf eine andere Zuordnung hinweisen. Ein Verzeichnis für zugelassene Betreiber hält solche Zuordnungen in einer überprüfbaren Form fest.

Jojobet und jojobet.com haben in der deutschen Anbieterübersicht keinen entsprechenden Treffer. Die dortige Prüfung von Ultima Entertainment und Coinbar führt ebenfalls zu keinem Eintrag für die Marke. Damit ist das Sportwettenangebot nicht in dem Register enthalten, das deutsche Erlaubnisse für Verbraucher nachvollziehbar macht.

Ein behördliches Verzeichnis hat eine andere Funktion als eine Werbeseite: Es dient der öffentlichen Feststellung, welche Anbieter für bestimmte Angebote eine Erlaubnis besitzen. Der unmittelbare Abgleich der Domain verhindert Verwechslungen mit Unternehmen, die unter ähnlichen Bezeichnungen auftreten.

OASIS und Spielersperren

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem für erlaubte Glücksspielangebote in Deutschland. Eine Sperre soll verhindern, dass eine betroffene Person an entsprechenden Angeboten teilnimmt. Bei regulär angebundenen Betreibern wird der Status einer Spielsperre im vorgeschriebenen Ablauf geprüft. Die Teilnahme an Sportwetten setzt zudem die Volljährigkeit voraus.

Selbstsperre
Die reguläre Mindestdauer einer freiwillig veranlassten Sperre beträgt ein Jahr.
Individuelle Selbstsperre
Bei einer ausdrücklich individuell bestimmten Dauer beträgt die Mindestfrist drei Monate.
Fremdsperre
Eine von dritter Seite veranlasste Sperre dauert mindestens ein Jahr.

Die Sperre dient dem Schutz vor einer fortgesetzten Teilnahme, wenn ein problematisches Verhalten erkannt wird oder die betroffene Person Abstand vom Glücksspiel benötigt. Bei einer Fremdsperre werden die Interessen der betroffenen Person nach besonderen Regeln berücksichtigt. Eine Spielersperre wirkt über einzelne Konten hinaus und soll die Teilnahme an angebundenen Angeboten unterbinden.

Jojobet ist nicht als deutscher Sportwettenbetreiber zugelassen. Eine Anbindung des Angebots an OASIS wird deshalb hier nicht behauptet. Die allgemeinen Fristen des deutschen Sperrsystems gelten für die einschlägigen nationalen Abläufe und dürfen nicht mit einer individuell beim Anbieter eingerichteten Kontopause verwechselt werden.

Bei persönlichen Schwierigkeiten stehen auch unabhängig von technischen Sperrsystemen Beratungsangebote zur Verfügung. Über persönliche Einsatzgrenzen und professionelle Unterstützung können Belastungen im Alltag direkt angegangen werden. Die BIÖG-Hilfe ist kostenlos und anonym.

Abgaben und Einzahlungslimits

Deutsche Sportwetten unterliegen einer Abgabe von 5,3 % auf den Wetteinsatz. Die steuerliche Verpflichtung trifft den Betreiber; bei der finanziellen Darstellung gegenüber Spielern kommen unterschiedliche Modelle in Betracht. Der Betrag kann aus dem Einsatz oder der möglichen Auszahlung abgezogen werden, oder der Anbieter trägt ihn selbst. Wie Jojobet einzelne Abzüge handhabt, wird daraus nicht abgeleitet.

VorgabeGrößeAn­wen­dungs­be­reich
Sport­wet­te­n­ab­ga­be5,3 % vom EinsatzBe­trei­ber­be­zo­ge­ne Besteuerung der Sportwette in Deutschland
Monatliche Ein­zah­lungs­gren­ze1.000 € im RegelfallÜbergreifende Begrenzung bei erlaubten Online-Angeboten

Bei zugelassenen Anbietern wird der allgemeine monatliche Einzahlungsrahmen im Regelfall durch ein anbieterübergreifendes System, LUGAS, unterstützt. Die übliche Obergrenze beträgt 1.000 € je Kalendermonat. In besonders geregelten Fällen sind Ausnahmen möglich. Diese nationale Mechanik darf nicht als bestätigte Kontofunktion von Jojobet dargestellt werden.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Steuer auf den Einsatz: Bei 100 € ergibt eine Abgabe von 5,3 % rechnerisch 5,30 €. Wenn ein Betreiber den Betrag vom Einsatz abzieht, verbleiben 94,70 € als Grundlage für die weitere Wettabrechnung. Bei einer Belastung des Gewinns oder der Übernahme der Abgabe durch den Betreiber unterscheidet sich das Ergebnis entsprechend.

Die Auszahlung nach einer gewonnenen Wette hängt zusätzlich vom akzeptierten Wettschein und dessen Quote ab. Private Wettgewinne werden in Deutschland grundsätzlich nicht als persönliche Einkommensteuer auf den Gewinn behandelt. Für die Abrechnung von Einzahlungen und Wettkontoständen sind damit sowohl der ursprüngliche Geldfluss als auch der angewendete Abrechnungsweg relevant.

Beschwerden und Verbraucherschutz

Beschwerden über Jojobet betreffen unter anderem verzögerte oder blockierte Auszahlungen, gesperrte Konten und Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit der Unterstützung. Diese Themen wiederholen sich in öffentlichen Nutzerberichten. Daneben existieren Berichte, in denen einzelne Schwierigkeiten nach einer Kontaktaufnahme geklärt wurden. Eine Beschwerde hält die Erfahrung eines Nutzers mit einem bestimmten Vorgang fest.

  • Bei Streit über Kontostände ist eine zeitliche Übersicht der Ein- und Auszahlungen hilfreich, weil einzelne Vorgänge dadurch zugeordnet werden können.
  • Bei einer Kontoeinschränkung sind die letzte Anmeldung, sichtbare Benachrichtigungen und vorhandene Korrespondenz für die Beschreibung des Vorgangs wichtig.
  • Bei Verzögerungen hilft es, Einreichungszeitpunkt und verwendeten Zahlungsweg sachlich festzuhalten.
  • Bei andauernden Schwierigkeiten mit dem Wetten stehen persönliche Beratung und finanzielle Unterstützung unabhängig von einer Kontobeschwerde zur Verfügung.

Der deutsche Erlaubnisstatus beeinflusst auch, welche staatlichen Aufsichtswege mit einem Anbieter verknüpft sind. Jojobet steht nicht in der deutschen Whitelist. Ein Nutzer kann deshalb nicht davon ausgehen, dass die für zugelassene deutsche Betreiber vorgesehenen Zuständigkeiten im selben Umfang für dieses Angebot greifen.

Jojobet bietet einen Live-Chat als Kundenkontakt an. Jojobet nimmt Anliegen über den Live-Chat des Kundenservice entgegen; dabei helfen die Daten des jeweiligen Vorgangs. Bei problematischem Wettverhalten ist darüber hinaus die BIÖG-Beratung Check Dein Spiel unter 0800 1 37 27 00 erreichbar.

Material erstellt vom Team Jojobetde.online

Häufige Fragen zu Jojobet und Sportwetten

Jojobet im FokusJojobet bietet Sportwetten, Live-Ereignisse und die Kombination mehrerer Märkte derselben Partie an. Die...

Wettarten, Quoten und Einsatzberechnung

Jojobet im FokusJojobet bietet die Verbindung verschiedener Wettmärkte innerhalb desselben Spiels an. Bei einer solchen...

Sportwetten und kombinierte Märkte bei Jojobet

Jojobet im FokusJojobet bietet Sportwetten, E-Sport und die Kombination mehrerer Wettmärkte innerhalb eines Spiels an....

Sportbonus und Umsatzbedingungen verstehen

Jojobet im FokusJojobet führt ein sportbezogenes Willkommensangebot. Bei solchen Aktionen sind die Bezugsgröße, eine etwaige...

Kontrolle über Einsätze und Spielverhalten

Jojobet im FokusJojobet bietet Live-Wetten und kombinierte Märkte innerhalb eines Sportspiels an. Für einen bewussten...

Live-Wetten während laufender Sportereignisse

Jojobet im FokusJojobet bietet unter dem Namen Canlı Bahis Sportwetten bei laufenden Ereignissen an. Der...

Einzahlungen, Zahlarten und Auszahlungswege

Jojobet im FokusJojobet bietet Einzahlungen mit Visa, Mastercard, Banküberweisung, QR-Zahlung sowie mehreren digitalen Zahlungswegen an....

Kundenservice und Kommunikation bei Jojobet

Jojobet im FokusJojobet bietet einen türkischsprachigen Live-Chat, der 24 Stunden täglich erreichbar ist. Die Kontaktaufnahme...

Menü